Jährlich führen die Innungsbetriebe im Elektrohandwerk bundesweite Aktion zum Energeisparen und zur Sicherheit durch. Mehr zu den aktuellen Aktionstagen finden Sie hier!

Beim E-Check handelt es sich um eine Plakette, die ausschließlich von Innungsfachbetrieben vergeben werden darf:

1. Nach Prüfung / Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Gerätes.

2. Nach Prüfung / Inbetriebnahme einer modernisierten / geänderten elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Gerätes.

3. Bei Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen und ortsfeste / nicht ortsfeste Betriebsmittel nach VDE und / oder VBG 4

Die E-Check-Plakette eignet sich somit für alle Fachbereiche. Die E-Check-Plakette setzt allerdings voraus, daß die Abnahme der Anlage bzw. des Gerätes mit einem Prüf- und Meßprotokoll einhergeht und somit für den Auftraggeber dokumentiert wird.

Zielgruppen für diese Dienstleistungen sind Eigennutzer und Anleger bei Neubau, Modernisierung und Prüfung von elektrischen Anlagen und im Bereich des Gewerbes bei ortsfesten und nicht ortsfesten Betriebsmitteln sein.

Der Betreiber einer elektrischen Anlage ist für deren Zustand verantwortlich so die Rechtsprechung. Schon kleine Veränderungen durch den Kunden benachteiligen ihn im Schadensfall. Noch dramatischer sieht die Situation bei gewerblich genutzten Anlagen und Geräten aus : Es sind erste Fälle bekannt geworden, in denen angeblich Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften Produktionstätigkeiten sofort einstellen ließen - mangels fehlender Prüfnachweise. Dies ist ein entscheidender Ansatzpunkt für die Innungsbetriebe.

Rat des Elektrofachmanns E-CHECK bester Schutz gegen Schadensfälle und Stromfresser

Elektrische Defekte sind nach Brandstiftung die zweithäufigste Ursache für Gebäudebrände. Dies belegen Statistiken der Versicherungswirtschaft, die über zehn Jahre hinweg die Ursachen für große und kleine Brandkatastrophen untersucht hat.

Die Schäden in deutschen Haushalten, die durch elektrische Defekte verursacht werden, gehen jährlich in die Milliardenhöhe. Gravierender sind meist noch die persönlichen Folgen: Der Verlust von Wohnraum und Einrichtung sowie schwerste Verletzungen und Todesopfer.Daher wurde der E-CHECK 1996 von der Arbeitsgemeinschaft Medien ins Leben gerufen. Seitdem nimmt die Zahl der Hausbesitzer, die den E-CHECK durchführen und somit die Sicherheit ihrer Elektroanlagen auf den neuesten Stand bringen lassen, stetig zu.
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E-CHECK bietet Schutz in Schadensfällen
Kleine Defekte können große Katastrophen auslösen.
Aber auch weniger schwerwiegende Folgen wie Reparaturkosten, defekte Elektrogeräte oder ein unnötig hoher Stromverbrauch sind oftmals vermeidbar, wenn Hausbesitzer eine gewissenhafte Vorbeugung treffen. Das Elektrohandwerk bietet mit E-CHECK fachkundige Unterstützung und mehr Sicherheit an.
Eigentümer von Häusern, größeren Immobilien und gewerblichen Räumen erhalten durch den E-CHECK die Gewißheit, dass ihre Elektroanlagen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Besondere Sorgfalt bei der Wartung von Elektroanlagen sollte in Badezimmern sowie in aus- oder umgebauten Räumen walten. Die geltenden VDE-Bestimmungen sehen speziell für Bäder Schutzmaßnahmen vor, um die Sicherheit des Benutzers zu erhöhen.
Gerichtsurteil: Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung
Der Betreiber ist für den Zustand seiner elektrischen Anlage auch im juristischen Sinne verantwortlich. Das unterstreicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Das OLG entschied, dass ein Vermieter die Elektroanlagen seines Hauses regelmäßig überprüfen muss. Entsteht ein Brand und steht zugleich fest, dass eine Schutzeinrichtung versagt hat und die Kontrollpflichten nicht erfüllt worden sind, so gilt die Pflichtverletzung des Vermieters als Schadensursache. Wichtig ist vor allem die Überprüfung der elektrischen Schutzschalter und ähnlicher Sicherheitseinrichtungen. Prüfnachweise für Elektroanlagen erscheinen besonders in Betrieben dringlich, wo Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften die Sicherheit überprüfen. Der Saarbrücker Fall: Die Ursache eines Brandes in einer vermieteten Büroetage konnte zwar nicht gänzlich aufgeklärt werden, allerdings ergaben die Untersuchungen, dass ein elektrischer Schutzschalter versagt hatte, der nicht kontrolliert worden war. Der Vermieter- so das Gericht - müsse nachweisen, dasssein Kontrollversäumnis nicht den Schaden verursacht hat.
Energiesparen leicht gemacht
Über den Umfang des E-CHECKs entscheidet die Größe der Elektroanlage und die Anzahl der Elektrogeräte. Einen handfesten Vorteil bietet der E-CHECK dem Hausbesitzer in jedem Fall:
Weil Elektrogeräte und -leuchten der neuen Generation manchmal 30 bis 50 Prozent weniger Energie benötigen, ist der kompetente Rat des Fachbetriebs das beste Mittel gegen "Stromfresser".